Informationen für Eltern
Erziehung ist nicht immer leicht und nicht selten..
begegnen wir Aussagen verzweifelter Eltern, wie etwa: "Ich kann nicht mehr, ich muss aufpassen,
dass mir nicht die Hand ausrutscht!" "Wir haben das Gefühl, das wir total versagt haben!"
"Was soll bloß aus diesem Kind werden?" "Wie soll es bloß weiter gehen, so bekommt mein Kind
nie einen Schulabschluss und landet auf der schiefen Bahn!" "Wir wissen nicht mehr weiter,
unser Kind entfernt sich immer weiter von uns." " Wir haben doch immer alles für unser Kind
getan, warum benimmt es sich so?" ... Wir könnten an dieser Stelle mit ähnlichen verzweifelten
Aussagen von Eltern fortfahren, was wir damit sagen wollen, ist eigentlich nur: Sie sind nicht
allein mit ihren Problemen und es gibt Möglichkeiten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür muss
sich niemand schämen! Niemand von uns wird ihnen Vorwürfe machen, wir schauen nach vorn und
nicht zurück!
Viele Eltern haben Probleme bei der Erziehung ihres Kindes. Familiäre Konflikte,
Entwicklungsstörungen bei Mädchen und Jungen oder schulische und private Schwierigkeiten bei
Jugendlichen sind normal. Trotzdem werden familiäre Probleme oftmals verschwiegen, weil sie als
peinlich gegenüber Freunden, Verwandten, Nachbarn oder Lehrern empfunden werden.
Wenn Schwierigkeiten mit dem eigenen Kind auftreten, wissen viele Eltern nicht, an wen sie sich
wenden können! "Die Wattenbeker" sind für Familien da, die Hilfe suchen, weil sie ihre Probleme
nicht mehr im Kreise der Familie allein miteinander lösen können. Oftmals helfen schon Gespräche
mit einem Jugendberater, um das eigene Kind wieder zu verstehen; doch manchmal kann es auch
sinnvoll sein, Kinder und Jugendliche für eine gewisse Zeit aus dem familiären Umfeld zu nehmen,
um sowohl die Eltern als auch das Kind zu entlasten. Hier kann dann eine Zeit der Entspannung,
sowie des Lernens auf beiden Seiten, zu Konfliktlösungsstrategien führen, die das ruhige
Miteinander wieder ermöglichen.
Eltern oder die Erziehungs- und Sorgeberechtigten erfahren auf diesen Seiten mehr über uns,
unsere Arbeitsweise und unser Angebot und wie wir sie mit in die Erziehungshilfe einbeziehen.
Das Recht der Eltern auf Erziehung
Eltern behalten das Recht auf die Erziehung ihres Kindes, auch wenn sie das Jugendamt einschalten
oder unsere Hilfe in Anspruch nehmen; es sei denn, den Eltern wird per Gerichtsentscheid das
Sorgerecht entzogen! Die Jugendhilfe in Deutschland ersetzt nicht die Eltern, sondern unterstützt
und hilft Familien in Not. Auf diese Erziehungshilfe haben alle Eltern für sich und ihre Kinder
einen gesetzlichen Anspruch (§ 27 Kinder- und Jugendhilfe).
Unser Weg
Partnerschaftliches Miteinander
Unsere Arbeit mit den Eltern und Angehörigen, aber ebenso mit den Kindern und Jugendlichen
sowie den Jugendämtern ist geprägt durch ein partnerschaftliches Miteinander. Denn nur wenn
alle Beteiligten an einem Strang ziehen, können wir Familien bei ihren Problemen helfen.
Die verbindliche Grundlage dieser Zusammenarbeit in der Jugendhilfe ist die Hilfeplanung.
Eltern aktivieren und einbinden
Damit Familien wieder einen besseren Weg zum Zusammenleben finden können, unterstützen
"Die Wattenbeker" Eltern bei der Erziehung ihres Kindes und bezieht sie direkt in die
Hilfemaßnahmen mit ein.
Unser Ziel
Ein vorrangiges Ziel unserer Arbeit ist stets, jüngere Kinder und Jugendliche wieder in
ihre Familien zurückzuführen bzw. Eltern dahingehend zu unterstützen, dass sie wieder
eigenverantwortlich ihr Kind erziehen können.
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Unsere Angebote
Wir bieten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen oder Familien
an unseren verschiedenen Standorten unterschiedliche Betreuungs- und
Hilfsangebote an:
- Das Wattenbeker Kleeblatt, eine Kombination aus Familienhaus, Kinderhaus,
Jugendhaus und Betreutem Wohnen
Unser Familienhaus bietet Müttern und /oder Vätern mit ihren Kindern
eine stationäre Betreuung. In unserem Kinderhaus können 10 Kinder im Alter von
5 - 14 Jahren mit Entwicklungsstörungen gem. § 34 SGB VIII in Verbindung mit § 35a SGB VIII,
Schulproblematiken sowie Defiziten wie Legasthenie, Dyskalkulie, ADS u. a. Entwicklungsstörungen
aufgenommen werden.
Im Jugendhaus stehen 8 Plätze in differenzierten Wohnbereichen für Jugendliche ab 14 Jahren
bereit.
In der Jugend Wohngruppe werden 2 - 3 Jugendliche ab 16 Jahren in separaten Wohneinheiten intensiv
in die Verselbständigung geführt. In der Trainingswohnung kann 1 Jugendliche/r in die
Verselbständigung geführt werden.
- Die familienähnlich orientierte Wohngruppe "Die Lychener"
In unsere Wohngruppe "Die Lychener" können 9 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von
18 Jahren gemäß § 34 SGB VIII in Verbindung mit § 35a und § 41 SGB VIII aufgenommen werden,
wobei unsere Einrichtung insbesondere auch Geschwisterkinder aufnehmen kann und will.
- Die lerntherapeutische Wohngruppe "Die Siedler" in Prötzel bei Strausberg
In unserer Wohngruppe leben derzeit acht Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren,
gemäß §§ 27 i. V. mit 34, 35a SGB VIII und in Einzelfällen können auch weitere Jugendliche nach
§ 39, 40 BSHG aufgenommen werden. Entsprechend der Betriebserlaubnis können wir 8 Kinder und
Jugendliche, auch mit Behinderungen, aufnehmen.
- Der Kinderhof in Beiersdorf
In unserer Kleinkinderwohngruppe
praktizieren wir die innewohnende Erziehung, welche sich dadurch hervorhebt, dass sie in besonderem Maße
familienanalog ist. Grundlage dieser Form der Erziehung ist das Angebot einer konstanten Beziehung.
- Die WAB-Gruppen "Die Marienfelder M-eins" und "Die Marienfelder M-2wo"
in Berlin mit dem Schwerpunkt "intensive Elternarbeit"
In unserer Wohngruppe können 6 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 18 Jahren gemäß §§ 27
in Verbindung mit 34, 35a SGB VIII und in Einzelfällen gemäß §§ 39, 40 BSHG aufgenommen werden.
- In unsere Wohngruppe "Die Fichten" in Neuenhagen können 9 Kinder und Jugendliche im Alter ab 4 Jahren
aufgenommen werden. Kinder und Jugendliche, die durch eine Lern- und Entwicklungsverzögerung
Verhaltensauffälligkeiten und soziale und emotionale Störungen beeinträchtigt sind. Rechtliche
Grundlage für die Aufnahme sind die §§ 27, 34, 35 a, SGB VIII.
Zusätzliche Maßnahmen (Module) in den Regelgruppen:
- Wattenbeker LSB ( interne Beschulung und fit machen für Regelschule )
- Ergotherapeutische Zusatzangebote
- Intensive Elternarbeit
- Heilpädagogische Übungsbehandlung
Verselbständigungsangebote/Nachbetreuung
Ein Angebot, das sich an junge Erwachsene richtet, die bereits in einer eigenen Wohnung leben.
Diese werden stundenweise von Pädagogen betreut, um ihre Selbstständigkeit und Entwicklung zu
fördern.
Wattenbeker Kleeblatt: Zusätzlich bieten wir hier "Betreutes Trainingswohnen" in einer separaten
Wohnung auf dem Gelände sowie in angemieteten Wohnungen in der Umgebung der Wohngruppe an.
Die Marienfelder M-18Ah!: Betreutes Einzelwohnen (BEW) Es besteht die Möglichkeit, in einer räumlich
abgetrennten Trainingswohnung oder in einer angemieteten Wohnung die Verselbständigung der
Jugendlichen pädagogisch zu begleiten gemäß §§ 27 in Verbindung mit 30 SGB VIII bzw. 41 SGB VIII und
37 SGB VIII.
Die Lychener: Mit einem zusätzlichen Platz bieten wir die Möglichkeit, das selbständige Leben in
separaten Räumlichkeiten auf dem Gelände zu üben.
Familienarbeit
Hilfesuchende Eltern und Familien erhalten Unterstützung und Anleitung bei der Erziehung ihrer
Kinder. Das Ziel ist, die erzieherischen Fähigkeiten in den Familien zu entwickeln, zu stärken und
zu fördern. Damit Eltern und Kinder ohne äußere Hilfe zusammen leben können. Diesem Ziel haben sich
in besonderer Weise unsere WAB-Gruppen
"Die Marienfelder M-eins" und "Die Marienfelder M-2wo" in Berlin verschrieben.
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Unsere Mitarbeiter
Faire Partner für Kinder und Eltern
In der "Die Wattenbeker" Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung GmbH arbeiten über 30 pädagogische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen Qualifikationen:
- Erzieher
- Heilpädagogen
- Ergotherapeuten
- Diplom-Sozialarbeiter
- Diplom-Sozialpädagogen
- Diplom-Pädagogen
- Lehrer
- Förderpädagogen
- Lerntherapeuten
- Familientherapeuten
Unsere Mitarbeiter erarbeiten auf der Grundlage der Hilfepläne pädagogische Entwicklungskonzepte
für ihre Bezugskinder. Sie überprüfen anhand dieser regelmäßig sowohl die angestrebten Ziele als
auch die anzuwendenden Methoden, um die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu
fördern. Wir fordern und fördern eine regelmäßige fachliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter.
Dazu stehen ihnen neben externen Angeboten auch Weiterbildungsangebote der Erste
Trägergesellschaft GmbH zur Verfügung. Supervision und Teamberatungen sind selbstverständliches
Arbeitsmittel.
Wir ergänzen unsere Hilfsangebote durch Fachleute von außerhalb, wie beispielsweise Kinder- und
Jugendpsychiater und Psychotherapeuten, um den Notlagen und Situationen Einzelner bestmöglich
gerecht werden zu können.
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Wie kommt die Hilfe zustande?
Hier erfahren Sie, was Eltern tun müssen, wenn sie Rat oder Hilfe suchen. Wie bereits erwähnt,
Sie haben das Recht auf Erziehungshilfe!
Eltern und Kinder in Not sollten sich zunächst an ihr örtliches Jugendamt wenden. Die Betroffenen
haben - unabhängig von der Ursache ihrer Probleme - ein verbürgtes Recht auf Erziehungshilfe,
wenn das Wohl des Kindes oder Jugendlichen nicht sichergestellt ist (§ 27 Kinder- und
Jugendhilfegesetz). Dazu müssen Eltern oder junge Menschen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung
beim örtlichen Jugendamt stellen - möglichst einen formlosen Antrag, in dem die Betroffenen
darlegen, dass sie Hilfe benötigen.
Die endgültige Entscheidung, ob und welche Form der Hilfe zur Erziehung nötig ist, wird unter
Beteiligung von Eltern, Kindern und Experten durch die Hilfeplanung festgestellt
(§ 36 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Das schriftlich vereinbarte Ergebnis ist die Grundlage für
die Gewährung der Hilfe durch das Jugendamt.
Während der Hilfeplanung haben Eltern und Kinder das Recht, bei der Wahl der Hilfsangebote und
Einrichtungen mitzubestimmen. Ihrer Wahl und ihren Wünschen wird entsprochen, wenn damit keine
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind (§ 5 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Deshalb
sollten sich Eltern und Kinder im Vorfeld eingehend über Jugendhilfeeinrichtungen und deren
Angebote informieren.
Hilfeplanung
Die Hilfeplanung (§ 36 Kinder- und Jugendhilfegesetz) bildet die Grundlage der Erziehungshilfe.
Sie dient dazu, die beste Hilfeform für die Familien zu finden. Dabei ist vorgeschrieben, die
Eltern sowie die Kinder und Jugendlichen bei der Suche nach dem geeigneten Hilfsangebot zu
beteiligen. Dass heißt, die Betroffenen haben das Recht, beispielsweise eine geeignete Einrichtung
mit auszuwählen (§ 5 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Bei der Hilfeplanung sind mehrere Fachleute
wie Pädagogen oder Therapeuten zu beteiligen, damit alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Eltern sollten bei der Planung darauf achten, dass sie und ihre Kinder die wirklich beste Hilfe
bekommen. Dabei dürfen auch Kostengesichtspunkte nicht gegen ein geeignetes Hilfsangebot sprechen.
Sollten sie mit dem Ergebnis der Hilfeplanung nicht einverstanden sein, können sie gegen den
Bescheid des Jugendamtes innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Kosten
Da das Jugendamt für die Bewilligung der Hilfemaßnahmen zuständig ist, übernimmt es auch die
Kosten für alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie Beratung, Heimunterkunft, aber auch
für nötige Sachleistungen wie Taschengeld, Kleidergeld oder Krankenhilfe.
Das den Eltern zustehende Recht, die geeignete Hilfsform mit auszuwählen, darf nicht an
Kostengesichtspunkten scheitern. Konkret heißt das laut Gesetz: Die Mehrkosten können bis zu
20 Prozent betragen, ohne dass das Wunsch- und Wahlrecht durch das Jugendamt eingeschränkt
werden darf.
Je nach Einkommen werden Eltern zu den Kosten einer Hilfemaßnahme hinzugezogen. Die Höhe wird
vom Jugendamt berechnet. In keinem Fall darf sich eine Familie dadurch finanziell verschlechtern
oder in Not geraten. Vielfach ist es so, dass Familien mit geringem Einkommen wenig oder nichts
bezahlen.
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Fragen und Antworten
Was kostet die Heimunterbringung unseres Kindes?
Da das Jugendamt die Hilfemaßnahme bewilligt, übernimmt es auch die
Kosten. Sie müssen sich allerdings je nach Einkommen an den Aufwendungen
beteiligen.
Wo befinden sich die Einrichtungen der "Die Wattenbeker"?
Unsere sechs Einrichtungen befinden sich in Schleswig-Holstein
(Wattenbek und Wilster) sowie in Berlin (Die Marienfelder) und Brandenburg
(Lychen, Prötzel, Beiersdorf).
Welche Einrichtungsformen gibt es?
Wir bieten verschiedene Formen der Hilfemaßnahmen in der Kinder- und
Jugendhilfe an, u. a. auch familienbegleitende Angebote.
Wie lange bleibt unser Kind da?
Die Aufenthaltsdauer der Kinder in unseren Einrichtungen hängt von den jeweiligen Problemen ab.
Es können wenige Monate, aber auch mehrere Jahre sein. Die Entscheidung, wie lange ein Kind bei
uns bleibt, wird gemeinsam mit Ihnen (Erziehungsberechtigten) und dem Jugendamt getroffen.
Wie oft dürfen wir unser Kind besuchen?
Individuelle Besuchsregelungen werden mit der jeweiligen Wohngruppe abgesprochen. Da sich ihr Kind in den ersten sechs Wochen eingewöhnen soll, finden in diesem Zeitraum keine Besuche statt.
Wo geht unser Kind in die Schule?
Unser Ziel ist es, die angemessene Schulform für Ihr Kind in der Nähe der
Wohngruppe zu finden. Bei "schulschwierigen" Kindern kann eine Beschulung
in der Wohngruppe erfolgen.
Kann unser Kind persönliche Sachen von Zuhause mitnehmen?
Natürlich. In jedem Fall ist aber vorher eine Absprache über Art und
Umfang erforderlich.
Hat unser Kind ein Einzelzimmer?
Die meisten Kinder haben ein Einzelzimmer. In einigen Fällen gibt es auch
Zweibettzimmer.
Wie lange hat unser Kind Ausgang?
Die Ausgangszeiten sind altersmäßig gestaffelt.
Darf unser Kind rauchen?
Die Genehmigung zu rauchen, ist gesetzlich festgelegt.
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