Informationen für Jugendämter
Über uns
Mit diesen Seiten richten wir uns an die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Jugendämter. Hier erfahren sie mehr zu unseren
Betreuungs- und Beratungsangeboten, zu unseren Konzepten, den
Wohngruppen und Häusern sowie zu unserem Qualitätsmanagement in
unseren Einrichtungen in Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg.
Unsere Angebote
Wir bieten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen oder Familien
an unseren verschiedenen Standorten unterschiedliche Betreuungs- und
Hilfsangebote an:
- Das Wattenbeker Kleeblatt, eine Kombination aus Familienhaus,
Kinderhaus, Jugendhaus und Betreutem Wohnen
Unser Angebot im Familienhaus richtet sich an
Schwangere, Mädchen und Frauen mit ihren Kindern. Ergänzend hierzu verhelfen wir jungen Vätern
mit ihren Kindern und auch gemeinsam mehreren Familienmitgliedern dazu, ihre Erziehungsfähigkeit
zu stärken und somit der Erziehungsverantwortung langfristig eigenständig nachzukommen.
In unserem Kinderhaus können 10 Kinder im Alter von
5 - 14 Jahren mit Entwicklungsstörungen gem. § 34 SGB VIII in Verbindung mit § 35a SGB VIII,
Schulproblematiken sowie Defiziten wie Legasthenie, Dyskalkulie, ADS u. a. Entwicklungsstörungen
aufgenommen werden.
Im Jugendhaus stehen 8 Plätze in differenzierten Wohnbereichen für Jugendliche ab 14 Jahren
bereit.
In der Jugend Wohngruppe werden 2 - 3 Jugendliche ab 16 Jahren in separaten Wohneinheiten intensiv
in die Verselbständigung geführt. In der Trainingswohnung kann 1 Jugendliche/r in die
Verselbständigung geführt werden.
- In unserer Wohngruppe "Die Fichten" in Neuenhagen bei Berlin
können 9 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Entwicklungsstörungen gem. § 34 SGB VIII in Verbindung
mit § 35a SGB VIII, Schulproblematiken sowie Defiziten wie Legasthenie, Dyskalkulie, ADS u. a.
Entwicklungsstörungen aufgenommen werden.
- Die familienähnlich orientierte Wohngruppe "Die Lychener"
In unsere Wohngruppe "Die Lychener" können 9 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von
18 Jahren gemäß § 34 SGB VIII in Verbindung mit § 35a und § 41 SGB VIII aufgenommen werden,
wobei unsere Einrichtung insbesondere auch Geschwisterkinder aufnehmen kann und will.
- Die lerntherapeutische Wohngruppe "Die Siedler" in Prötzel bei Strausberg
In unserer Wohngruppe leben derzeit acht Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren,
gemäß §§ 27 i. V. mit 34, 35a KJHG und in Einzelfällen können auch weitere Jugendliche nach
§ 39, 40 BSHG aufgenommen werden. Entsprechend der Betriebserlaubnis können wir 8 Kinder und
Jugendliche, auch mit Behinderungen, aufnehmen.
- In unserer Kleinkindwohngruppe Kinderhof in Beiersdorf
praktizieren wir die innewohnende Erziehung, welche sich dadurch hervorhebt, dass sie in besonderem Maße
familienanalog ist. Grundlage dieser Form der Erziehung ist das Angebot einer konstanten Beziehung
- Die WAB-Gruppen "Die Marienfelder M-eins" und "Die Marienfelder M-2wo"
in Berlin mit dem Schwerpunkt "intensive Elternarbeit"
In unserer Wohngruppe können 6 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 18 Jahren gemäß §§ 27
in Verbindung mit 34, 35a KJHG und in Einzelfällen gemäß §§ 39, 40 BSHG aufgenommen werden.
nach oben
Für sämtliche Mitarbeiter in allen Häusern der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung
"DIE WATTENBEKER" GmbH gelten die nachstehend näher präzisierten Grundsätze. Diese Grundsätze
sind verbindlich und werden in allen Punkten durch die Unterschrift des Mitarbeiters als
wesentliche rechtsverbindliche Anlage zum Arbeitsvertrag anerkannt. Ohne die Anerkennung dieser
Grundsätze gilt ein Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen, da diese als unverzichtbare
Arbeitsgrundlage das "Markenzeichen" der WATTENBEKER widerspiegeln.
Es wird verlangt, dass sich jeder Mitarbeiter mit diesen Grundsätzen identifiziert und diese auch
gegenüber jedermann repräsentiert und vertritt.
Grundsätze der pädagogischen Arbeit
Es stecken in jedem Kind und Jugendlichen eine Menge funktionierende, dienliche und liebenswürdige
Seiten und Züge. Wir müssen sie nur erkennen und freilegen, um neue positive Werte und Normen zu
gewinnen und eine eigene Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen.
Wir verstehen uns nicht als kurzfristige Interventionsmaßnahme. Die Wohngruppe bildet vielmehr
einen Lebenszusammenhang, in dem wir das Stigma "Heimkind" ablehnen. Wir nutzen die Vorteile der
Familienerziehung und verbinden diese mit denen der Professionalität.
Unsere Form der Pädagogik lässt sich umschreiben durch die Motti:
"Leben Lernen"
und
Pädagogik mit Herz und Verstand
Daraus leiten wir ab:
- Wir haben eine Aufgabe, keinen "Job" zu vergeben! Das heißt: Träger, HausleiterInnen und sämtliche
MitarbeiterInnen bilden ein Team, das sich einer Qualitätsverbesserung seiner Arbeit verpflichtet
fühlt. Jeder Mitarbeiter muss in der Lage und vorbehaltlos bereit sein, sich mit seiner gesamten
Persönlichkeit in den individuellen Erziehungsprozess einzubringen, getroffene Absprachen
unbedingt einzuhalten bzw. Änderungen im Voraus mit der Leitung abzustimmen.
- Das Kind soll zu einer bewussten, kritischen und dennoch sozial-verantwortlichen,
eigenständigen Lebensführung befähigt werden durch individuell geeignete, sorgfältig geplante und
regelmäßig überprüfte pädagogische Maßnahmen.
- Die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sollen vom Beginn ihrer Aufnahme an auf eine
Rückführung ins Elternhaus vorbereitet werden (wo dies angezeigt ist), in anderen Fällen auf ihre
Selbständigkeit! Eine entsprechend zielgerichtete pädagogische Arbeit mit den Kindern und Eltern
(Vormündern) ist - in Absprache mit den zuständigen Entsendestellen - geboten!
- Die in den jeweiligen Hilfekonferenzen abgesprochenen Ziele und Vereinbarungen sind verbindlich und
pädagogisch strikt zu befolgen. Jede Abweichung ist zuvor mit der Leitung abzustimmen.
- Die in den jeweiligen Hilfekonferenzen abgesprochenen Ziele und Vereinbarungen sind verbindlich
und pädagogisch strikt zu befolgen. Jede Abweichung ist zuvor mit der Leitung abzustimmen.
- Den alterstypischen Bedürfnissen und Erfordernissen ist im pädagogischen Alltag Rechnung zu tragen
und bilden Orientierungsgrundlagen für unsere Mitarbeiter.
- Kinder lernen vor allem aus Identifikationserlebnissen. Daher ist der Mitarbeiter gehalten, ein
persönliches Verhalten an den Tag zu legen, das den Kindern und Jugendlichen durch positives Vorbild
Orientierungshilfe bietet.
- Die Vorbildfunktion der Mitarbeiter erfordert es darum insbesondere, dass er gerade auch im
Interesse der Kinder und Jugendlichen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gewissenhaft
erfüllt und Dienstanweisungen des Trägers oder des Heimleiters genau befolgt. Gewalt mit Wort
oder Tat gegen die uns anvertrauten Kinder ist kein geeignetes Erziehungsmittel - sie darf es
nicht geben! Zuwiderhandlungen können durch Abmahnungen geahndet werden!
- Jeder Mitarbeiter ist gehalten, zu Toleranz und ganzheitlich gegenseitigem Verständnis zu erziehen!
- Wir sind in jeder Hinsicht politisch, religiös und weltanschaulich neutral! Eine jegliche "Missionierung"
religiöser oder weltanschaulicher Art ist strikt untersagt!
- Hinter diesen Verpflichtungen haben persönliche Anliegen des Mitarbeiters wie politische oder
religiöse Anliegen sowie gesellschaftskritische oder weltanschauliche Ambitionen unbedingt
insoweit zurückzutreten, als sie nicht zuvor ausdrücklich mit dem Träger abgesprochen und in den
geltenden Hilfeplan des Kindes/Jugendlichen eingearbeitet worden sind!
- Es ist ausgeschlossen, dass ein Mitarbeiter während der Ausübung seiner Tätigkeit unter dem
Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.
- Der Mitarbeiter verpflichtet sich zu betrieblichen Fortbildungen des Arbeitgebers im Sinne
einer ständigen Qualitätsverbesserung unserer Arbeit! Dabei richtet sich eine jede
Inanspruchnahme im Hinblick auf die Gewährung dieser Fortbildungsveranstaltungen nach den
Interessen und Möglichkeiten des Arbeitgebers.
- Der Mitarbeiter verpflichtet sich, diese Grundsätze jederzeit auch in die individuelle
pädagogische Praxis umzusetzen und dem Arbeitgeber bezüglich der Einhaltung dieser pädagogischen
Grundsätze - auf dessen Verlangen hin - in mündlicher wie ggf. auch schriftlicher Form
Rechenschaft abzulegen.
nach oben
Unsere Mitarbeiter
Unser Team besteht aus über 30 Mitarbeitern, die eng zusammen für das Wohl der Kinder und
Jugendlichen arbeiten, um eine hohe Qualität der Arbeit zu gewährleisten.
Der Geschäftsführer der "Die Wattenbeker" GmbH Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung ist Thomas Zink,
der in dieser Funktion seit 2000 in der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist.
Unsere Regionalleiter für die jeweiligen Bereiche:
Kerstin Stephanski ist unsere Erziehungsleiterin und als Regionalleiterin für die Einrichtungen in
Berlin verantwortlich sowie
Carmen Robeck für die Einrichtungen in
Schleswig-Holstein und
Grit Niemann für den Bereich
Brandenburg.
Unsere pädagogischen Mitarbeiter sind Fachschul- und Fachhochschulabsolventen der pädagogischen
Ausbildungsgänge.
Wir verfügen auch über Plätze für Praktikanten im Berufsanerkennungsjahr.
Viele unserer Pädagogen haben Zusatzqualifikationen, beispielsweise in den folgenden Gebieten:
- Erzieher
- Heilpädagogen
- Ergotherapeuten
- Diplom-Sozialarbeiter
- Diplom-Sozialpädagogen
- Diplom-Pädagogen
- Lehrer
- Förderpädagogen
- Lerntherapeuten
- Familientherapeuten
Unser Team kann jederzeit durch weitere externe Fachkräfte ergänzt werden, um den Bedürfnissen und
Problemlagen der Kinder und Jugendlichen bestmöglich gerecht zu werden.
In den Wohngruppen sind darüber hinaus Hausmeister und Wirtschaftskräfte beschäftgit.
nach oben
Sie befinden sich hier:
Informationen für Jugendämter